Endet ein Arbeitsverhältnis, steht dem Arbeitsnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Laut Arbeitsrecht muss das Zeugnis wohlwohlwollend sein. Das hat dazu geführt, dass sich eine Art Geheimsprache entwickelt hat: Was sich auf den ersten Blick gut anhört, kann viel Kritik enthalten. Personaldienstleister helfen, Zeugnisse richtig zu lesen und wissen, was die Codes bedeuten.